Quick-Check zur DSGVO.

Der Countdown läuft – ab Freitag, den 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft und die Unsicherheit ist groß. Um Ihnen einen schnellen Überblick zu verschaffen, welche Maßnahmen Sie auf Ihrer Website (noch) anpassen sollten, haben wir einen Quick-Check mit den wichtigsten Maßnahmen erstellt.

  • Neben dem Impressum ist ein neuer Punkt „Datenschutzerklärung“ auf der Webpage Pflicht. Eine Integration ins Impressum reicht nicht mehr aus.
  • Die Cookie-Richtlinie bleibt von Bedeutung, der Nutzer der Website muss über den Einsatz von Cookies informiert werden.
  • Ebenso verhält es sich mit Tracking-Tools wie Google Analytics. Der Nutzer Ihrer Website muss über solche Tracking-Maßnahmen informiert werden. Wichtig ist auch die korrekte Konfiguration dieser Tools. Die Voreinstellungen reichen in einigen Fällen nicht aus.
  • Ist Ihr Newslettersystem bzw. -verteiler über Double Opt-in ermittelt worden und verfügt über eine einfache und automatische Abmeldemöglichkeit? Dies war auch vorher schon notwendig, wird nun aber abmahnfähig.
  • Die eingegebenen Daten aus Kontaktformularen und Kommentarfunktionen müssen verschlüsselt versendet werden. Zudem muss in der Datenschutzerklärung erklärt werden, wie man mit den Informationen verfährt, die man über die Kontaktaufnahme des Nutzers erhält, wie z.B. dessen Email-Adresse.
  • Sämtliche Prozesse zur Erfassung oder Verarbeitung personenbezogener Daten, wie eben auch aus Kontaktformularen, müssen dokumentiert werden.
  • Nutzen Sie Social Media-Plugins, wie zum Beispiel Facebook- oder Twitter-Buttons auf Ihrer Website, darf ein entsprechender Hinweis zu deren Einsatz sowie dem damit verbundenen Zweck in der Datenschutzerklärung nicht fehlen, sofern Daten von den Plugins an die Betreiber der Social Media-Plattformen weitergeleitet werden.
  • Jede Website, über die persönliche Daten erhoben werden, wie z.B. über ein Kontaktformular, muss über ein SSL-Zertifikat verschlüsselt sein. Ob Ihre Seite SSL-verschlüsselt ist, erkennen Sie am „https“ und dem kleinen Schloss-Symbol vor der Website-Adresse.
  • Checken Sie Verträge mit Geschäftspartnern und Dienstleistern (ADV und Toms) auf Datenschutzkonformität.

Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützen wir Sie gerne.

 

* Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt. Bei konkreten Fragen oder Problemen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.